Werkstudenten sind Studierende, die neben ihrem Vollzeitstudium bei einem Arbeitgeber mehr als geringfügig beschäftigt sind und bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Sie zahlen keine Beiträge in der Kranken-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung, sondern sind weiterhin in der KVdS versichert und zahlen dort Beiträge.

Weitere Details

Arbeitgeber können die Werkstudenten-Regel auf diese Beschäftigten anwenden, wenn bestimmte Voraussetzungen zutreffen. Alles Wichtige zur Werkstudenten-Regel finden Sie im obenstehenden Beratungsblatt "Beschäftigung von Studierenden und Praktikant:innen".

Verdienen Studierende bis 538 Euro (bis 2023: 520 Euro) monatlich, gelten für sie die Regelungen für geringfügig Beschäftigte. Weitere Informationen zu Minijobs finden Sie im obenstehenden Beratungsblatt "Geringfügige Beschäftigung".