Als Arbeitgeber zahlen Sie zunächst das Saison-Kurzarbeitergeld und die ergänzenden Leistungen an die Arbeitnehmer aus. Die Agentur für Arbeit erstattet Ihnen anschließend auf Antrag die verauslagten Leistungen. 

Weitere Details

Weitere Informationen zu den Förderungen und zum Saison-Kurzarbeitergeld finden Sie auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit und in unserem Beratungsblatt Kurzarbeitergeld (PDF, 197 kB) .