Den gesetzlichen Mindestlohn gibt es seit 2015. Er ist die unterste Lohngrenze für Arbeitnehmer. Nur wenige Personengruppen sind davon ausgenommen, z. B. Azubis. 2024 liegt er bei 12,41 Euro (brutto) pro Zeitstunde. Seit Oktober 2022 lag der Mindeststundenlohn bei 12 Euro (brutto). 2025 wird er weiter angehoben.

Weitere Details

Seit dem 1. Januar 2015 gilt in Deutschland ein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn. Bis zum 31. Dezember 2017 durften Branchenmindestlöhne nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz und dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz in einer gestuften Übergangsphase noch unterhalb des gesetzlichen Mindestlohns von 8,84 Euro pro Stunde liegen. Seit dem 1. Januar 2018 gilt der von der Mindestlohnkommission festgesetzte allgemeine gesetzliche Mindestlohn ohne jede Einschränkung.

Das Mindestlohngesetz  (MiLoG) legt fest, dass eine neutrale Kommission über die zukünftige Höhe des Mindestlohns entscheiden soll. Die Bundesregierung wird sich an der Empfehlung dieser Kommission orientieren.

Übersicht: Mindestlohn seit 2015

Zeitraum

Mindestlohn

(in Euro/Stunde)

2025

12,82

2024

12,41 

01.10.2022 - 31.12.2023

12,00

01.07. - 30.09.2022

10,45

01.01. - 30.06.2022

9,82

01.07. - 31.12.2021

9,60

01.01. - 30.06.2021

9,50

2020

9,35

2019

9,19

2018

8,84

2017

8,84

2016

8,50

2015

8,50