Vor- und Nachpraktika sind Praktika vor oder nach einem Studium. Auch ein Schülerpraktikum oder ein freiwilliges Praktikum von Jugendlichen nach ihrem Schulabschluss gehören dazu.

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Praktikant:innen, die ein vorgeschriebenes Vorpraktikum über den Zeitpunkt der Studienaufnahme hinaus in unverändertem Umfang für einen kurzen Zeitraum fortführen, sind weiterhin als Vorpraktikant:innen und nicht als Zwischenpraktikant:innen zu behandeln.