Vollständig versicherungsfrei für Praktikant:in und Arbeitgeber sind zum Beispiel vorgeschriebene Zwischenpraktika mit und ohne Entgelt, freiwillige Vor- und Nachpraktika ohne Entgelt oder Schülerpraktika als Orientierung zur Berufswahl ohne Entgelt.

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Vollständig versicherungsfrei für Praktikant:in und Arbeitgeber sind: 

  • Vorgeschriebene Zwischenpraktika mit und ohne Entgelt 
  • Freiwillige Vor- und Nachpraktika ohne Entgelt 
  • Schülerpraktika als Orientierung zur Berufswahl ohne Entgelt 
  • Freiwillige Praktika von Jugendlichen nach ihrem Schulabschluss ohne Entgelt, zum Beispiel, um die Wartezeit auf einen Ausbildungsplatz zu überbrücken

Bei allen anderen Praktika fallen Beiträge für die Praktikantin bzw. den Praktikanten oder den Arbeitgeber oder für beide an. Dabei gibt es eine ganze Reihe von Besonderheiten.

In unserem Beratungsblatt Beschäftigung von Studierenden und Praktikant:innen (PDF, 454 kB) finden Sie weitere Informationen und anschauliche Beispiele.