Beschäftigte ab dem Jahrgang 1964 erreichen ihre Regelaltersgrenze mit 67 Jahren. Das bedeutet: Diese Personen können mit 67 ohne finanzielle Verluste in Rente gehen. Für alle Jahrgänge davor wurde das Renteneintrittsalter schrittweise ab 65 angehoben. Was das konkret bedeutet, sehen Sie in unserer Tabelle.

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Praxistipp: Rechner der DRV

Möchten Sie herausfinden, wann Ihre Beschäftigten in Rente gehen können? Oder welche Abschläge auf die Person zukommt, wenn sie früher in Rente gehen möchte? Dann hilft Ihnen der praktische Rentenbeginn- und Rentenhöhenrechner der Deutschen Rentenversicherung.

Was gilt für Jahrgänge ab 1964?

Wer ab 1964 geboren wurde, kann mit 67 Jahren in Rente gehen. Das bedeutet: Mit 67 Jahren erreichen Ihre Beschäftigten die Regelaltersgrenze und können abschlagsfrei in Rente gehen. Für den 1964 ist es also ab dem 67. Geburtstag im Jahr 2031 so weit.  

Entscheidend ist immer die Grenze von 67 Jahren:

Jahrgang

Regelaltersgrenze

(abschlagfrei)

Rentenbeginn

1964

67

2031

1965

67

2032

+ 1 Jahr

67

+ 1 Jahr

Was gilt für alle Jahrgänge vor 1964? 

Für alle Jahrgänge, die vor 1947 geboren wurden gilt die Altersgrenze von 65 Jahren. Für alle Personen, die ab 1947 geboren wurden, erhöht sich allerdings das Renteneintrittsalter. Und zwar zunächst pro Jahr um einen Monat. In unserer Tabelle sehen Sie die weitere Steigerung der davon betroffenen Jahrgänge 1947 bis 1963.

Wann können die Jahrgänge 1947 bis 1963 abschlagsfrei in Rente gehen?
Jahrgang
 

Regelaltersgrenze

(abschlagfrei)

Rentenbeginn

bis 1946

65
 

1947

65 + 1 Monat
 
02/2012 bis 01/2013
 

1948

65 + 2 Monate
 
03/2013 bis 02/2014
 

1949

65 + 3 Monate
 
04/2014 bis 03/2015
 

1950

65 + 4 Monate
 
05/2015 bis 04/2016
 

1951

65 + 5 Monate
 
06/2016 bis 05/2017
 

1952

65 + 6 Monate
 
07/2017 bis 06/2018
 

1953

65 + 7 Monate
 
08/2018 bis 07/2019
 

1954

65 + 8 Monate
 
09/2019 bis 08/2020
 

1955

65 + 9 Monate
 
10/2020 bis 09/2021
 

1956

65 + 10 Monate
 
11/2021 bis 10/2022
 

1957

65 + 11 Monate
 
12/2022 bis 11/2023
 

1958

66 Jahre

01/2024 bis 12/2024

1959

66 + 2 Monate
 
03/2025 bis 02/2026
 

1960

66 + 4 Monate
 
05/2026 bis 04/2027
 

1961

66 + 6 Monate
 
07/2027 bis 06/2028
 

1962

66 + 8 Monate
 
09/2028 bis 08/2029
 

1963

66 + 10 Monate
 
11/2029 bis 10/2030
 

Was gilt bei 35 oder 45 Beitragsjahren? 

Für alle Beschäftigten, die im Laufe ihres Arbeitslebens insgesamt 35 oder sogar 45 Jahre lang rentenversichert waren, gelten beim Rentenbeginn besondere Regelungen. Für diese sogenannten langjährig ( 35 Jahre ) oder besonders langjährig ( 45 Jahre ) Versicherten kann der Zeitpunkt für den Rentenbeginn bereits vor der Regelaltersrente liegen.

Mehr zu den Voraussetzungen dieser beiden Rentenarten und Beispiele für die anrechenbaren Zeiten finden Sie bei der DRV.

Mehr Infos

Ausführliche Infos zur versicherungsrechtlichen Beurteilung der Rentenarten und alle Schlüssel für Ihre Meldungen finden Sie in unserem Beratungsblatt Beschäftigung von Rentnern (PDF, 448 kB) .