Die Besondere Versicherungspflichtgrenze gilt für privat versicherte Arbeitnehmer, die durch die Neuregelungen der Pflichtgrenzen im Jahr 2003 versicherungspflichtig geworden wären.

Weitere Details

Bis zum 31. Dezember 2002 waren Beitragsbemessungs- und Versicherungspflichtgrenze gleich hoch. Zum 1. Januar 2003 wurde die Versicherungspflichtgrenze erhöht und von der Beitragsbemessungsgrenze abgekoppelt. 

Dadurch wären einige privat versicherte Arbeitnehmer versicherungspflichtig geworden: diejenigen, deren Einkommen zwar über der alten, aber unter der neuen Versicherungspflichtgrenze lag. Als Bestandsschutz für diese Gruppe führte der Gesetzgeber die besondere Versicherungspflichtgrenze ein. 

Nachweis beifügen 

Wenn Sie die besondere Versicherungspflichtgrenze in der Krankenversicherung anwenden, müssen Sie den Lohnunterlagen des Beschäftigten einen Nachweis darüber beifügen, dass er am 31. Dezember 2002 privat krankenversichert war.