Bestimmte Personenkreise sind von der Krankenversicherungspflicht ausgeschlossen und können sich nicht gesetzlich krankenversichern, selbst wenn sonst alle Voraussetzungen für die Krankenversicherungspflicht gegeben sind. Sie sind daher versicherungsfrei, egal welches Jahresarbeitsentgelt sie erhalten.

Weitere Details

Ein Ausschluss von der Krankenversicherungspflicht ist an enge Voraussetzungen gebunden. Sie tritt nur ein, wenn alle folgenden Bedingungen zutreffen: 

  • Die beschäftigte Person ist 55 Jahre alt oder älter und
  • war in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Voraussetzungen, die sonst die Versicherungspflicht begründen, nicht gesetzlich versichert und
  • war in diesen 5 Jahren mindestens 2,5 Jahre lang hauptberuflich selbstständig oder von der Versicherungspflicht befreit oder versicherungsfrei, weil ihr Entgelt höher war als die Versicherungspflichtgrenze.

Auch wenn der Ehepartner oder Lebenspartner der beschäftigten Person diese Bedingungen erfüllt, ist sie von der Krankenversicherungspflicht ausgeschlossen und deshalb versicherungsfrei.