Ob ein Beschäftigter krankenversicherungsfrei ist oder nicht, prüfen Sie anhand des Entgelts. Die Prüfung ist nötig beim Eintritt eines neuen Mitarbeiters, zum Jahreswechsel und wenn das Entgelt eines Mitarbeiters in den vergangenen Jahren über der Krankenversicherungspflichtgrenze lag.

Weitere Details

Bei der Prüfung der Krankenversicherungsfreiheit müssen Sie eine Reihe von Besonderheiten berücksichtigen, zum Beispiel eine besondere Versicherungspflichtgrenze für langjährig privat Krankenversicherte. Auch bei der Berechnung des regelmäßigen Arbeitsentgelts müssen Sie einiges beachten.

Die genauen Regelungen finden Sie in unserem Beratungsblatt "Krankenversicherungsfreiheit", das Sie oben herunterladen können, und in § 6 SGB V (5. Sozialgesetzbuch).