Unter diesen Umständen kann eine Entsendung des Mitarbeiters in das jeweilige Land in Frage kommen. Bei Erfüllen der Voraussetzungen gilt weiterhin deutsches Sozialversicherungsrecht. Die Bedingungen des jeweiligen Abkommens zur Entsendung sind in den Merkblättern "Arbeiten in…" der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland (DVKA) nachzulesen.