Selbstzahler und Firmenzahler können bei Zahlungsschwierigkeiten eine Beitragsermäßigung in der Kranken- und Pflegeversicherung beantragen.

Weitere Details

Damit werden die Beiträge - wie bei versicherungspflichtig Beschäftigten - von dem gegebenenfalls vorhandenen tatsächlich Arbeitsentgelt zuzüglich 80 Prozent des Unterschiedsbetrages zwischen dem Soll-Entgelt und dem Ist-Entgelt erhoben. Die Berechnung kann jedoch in der Regel erst nach Beendigung der Kurzarbeit vorgenommen werden, weil erst dann die zugrunde zu legenden Werte bekannt sind. Die Antragsformulare finden Sie hier:

Antrag auf Beitragsherabsetzung für Firmenzahler (PDF, 1,4 MB)

Antrag auf Beitragsherabsetzung für Selbstzahler (PDF, 847 kB)