Der Corona-Pflegebonus ist eine Anerkennung der Bundesregierung für die besonderen Leistungen von Pflegekräften während der Corona-Pandemie. Für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen gelten unterschiedliche Regelungen. In der Altenpflege ist er gestaffelt und beträgt maximal 550 Euro.

Weitere Details

Altenpflege: Welche Beschäftigten haben Anspruch auf den Corona-Pflegebonus?

In der Altenpflege haben Beschäftigte Anspruch, die in der Zeit vom 1. November 2020 bis 30. Juni 2022

  • mindestens drei Monate in einer zugelassenen oder für eine zugelassene Pflegeeinrichtung tätig waren
  • und die am 30. Juni 2022 in einer zugelassenen oder für eine zugelassene Pflegeeinrichtung beschäftigt oder tätig sind.

Die Auszahlung erfolgt an 

  • fest angestellte Pflegekräfte,
  • geringfügig Beschäftigte,
  • Auszubildende,
  • Helferinnen und Helfer im freiwilligen sozialen Jahr
  • und Bundesfreiwilligendienstleistende.

In welcher Höhe wird der gestaffelte Corona-Pflegebonus ausgezahlt?

Die Auszahlung des Corona-Pflegebonus richtet sich nach der Art der Beschäftigung/Tätigkeit in der Altenpflege und erfolgt gestaffelt:

Art der Beschäftigung/Tätigkeit

Höhe der Auszahlung

Pflegefachkräfte in Vollzeit

bis zu 550 Euro

Personal, das mindestens 25 Prozent der Arbeitszeit in der direkten Pflege/Betreuung tätig ist (z.B. Verwaltung, Haustechnik, Küche)

bis zu 370 Euro

Azubis

bis zu 330 Euro

Helfer im Freiwilligendienst oder im Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ)

etwa 60 Euro

Sonstige Beschäftigte

bis zu 190 Euro

Dürfen Pflegeeinrichtungen auch mehr auszahlen?

Ja, die Bundesländer und Pflegeeinrichtungen können den Corona-Pflegebonus erhöhen. 

Wann wird der gestaffelte Corona-Pflegebonus ausgezahlt?

Die Auszahlung soll bis spätestens 31. Dezember 2022 erfolgen.

Krankenhäuser: Individuelle Bonuszahlungen in den Kliniken

Für Krankenhäuser werden individuelle Regelungen geschaffen: Wenn 2021 mehr als zehn Corona-Patienten länger als 48 Stunden dort beatmet wurden, erhalten diese Krankenhäuser insgesamt 500 Millionen Euro, um die Einmalzahlung an ihre Beschäftigten auszuzahlen. Dabei werden Intensivpflegefachkräfte besonders berücksichtigt. Die individuelle Bonushöhe ist abhängig von der Gesamtzahl der Bonusberechtigten in den Krankenhäusern.

Weitere Informationen zum Corona-Pflegebonus

Das Bundesministerium für Gesundheit hat einen umfangreichen Frage-Antwort-Katalog zum Corona-Pflegebonus zusammengestellt.