Beschäftigte, die pandemiebedingt für die Betreuung ihrer Kinder vorübergehend der Arbeit fernbleiben müssen, können ihren Verdienstausfall auffangen. Weitere Informationen finden Sie in unseren FAQ sowie z.B. beim Bundesministerium für Arbeit und beim Familienministerium.

Weitere Details

Wer aufgrund der aktuellen Pandemie-Lage seine Kinder betreuen muss, weil z.B. Schulen und Kitas geschlossen sind, und deswegen nicht arbeiten kann, erleidet häufig einen Verdienstausfall. Betroffene Eltern können aber Unterstützung erhalten:

Erweitertes Kinderkrankengeld

Das Kinderkrankengeld wurde aufgrund der Corona-Pandemie ausgeweitet. Weitere Informationen finden Sie in unseren FAQ zum Kinderkrankengeld und beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) in den Fragen und Antworten.

Entschädigungsanspruch nach dem IfSG

In das Infektionsschutzgesetz wurde der Entschädigungsanspruch für Verdienstausfälle bei behördlicher Schließung von z.B. Schulen und Kitas aufgenommen (§ 56 Abs. 1a IfSG). Weitere Informationen finden Sie auf der Informationsseite zum Infektionsschutzgesetz.