Das Bundesfinanzministerium gibt an, dass die EPP keine beitragspflichtige Einnahme in der Sozialversicherung ist. Somit fallen keine Sozialversicherungsbeiträge an.
Weitere Details
Alle wichtigen Informationen zur Energiepreispauschale finden Sie im FAQ-Bereich und Glossar sowie im ausführlichen PDF des Bundesfinanzministeriums.