Geringfügig beschäftigte Rentner/Pensionäre sind berechtigt, eine Energiepreispauschale (EPP) durch den Arbeitgeber zu erhalten, wenn sie schriftlich erklären, dass es sich bei der Beschäftigung um das erste Dienstverhältnis handelt.
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Viele weitere Informationen finden Sie direkt im FAQ/Glossar des Bundesfinanzministeriums.