Ihre geringfügig beschäftigte Rentner/Pensionäre sind berechtigt, die Energiepreispauschale (EPP) durch Sie als Arbeitgeber zu erhalten, wenn sie Ihnen gegenüber schriftlich erklären, dass es sich bei der Beschäftigung um das erste Dienstverhältnis handelt.
Weitere Details
Alle wichtigen Informationen finden Sie im FAQ-Bereich und Glossar des Bundesfinanzministeriums.