Die Energiepreispauschale (EPP) soll Arbeitnehmer entlasten, die z.B. durch Fahrkosten von der aktuellen Energiepreisentwicklung besonders betroffen sind. Sie beträgt 300 Euro, ist in der Regel steuerpflichtig und wird in den überwiegenden Fällen durch Sie als Arbeitgeber ausgezahlt.

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Alle  wichtigen Informationen zur EPP finden Sie im umfangreichen FAQ-Bereich und Glossar des Bundesfinanzministeriums.