Ja, den soll es geben, denn die Lohnabrechnungsprogramme müssen erst umgestellt werden. Beitragsabschläge sollen maximal bis Ende 2024 erstattet werden können.

Weitere Details

Wichtig zu wissen: Bei Erstattungen werden normalerweise Zinsen berechnet. Diese sind für Erstattungen bis zum 31. Dezember 2023 voraussichtlich ausgesetzt. Ab 2024 soll dann gelten: Erstattungen müssen rückwirkend ab dem 1. Juli 2023 verzinst werden.