Neben den persönlichen Daten der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers sind weitere Informationen an die Sozialversicherungsträger zu übermitteln. Dazu zählen zum Beispiel die Rentenversicherungsnummer oder die Betriebsnummer des Arbeitgebers.
Weitere Details
Alle benötigten Daten können Sie der Anlage 1 der Gemeinsamen Grundsätze zum DTA EEL entnehmen.
Ebenfalls dort zu finden: Zum Befüllen einzelner Datenfelder ist die Angabe von Schlüsselzahlen notwendig, die in der Anlage 2 der Gemeinsamen Grundsätze zum DTA EEL aufgeführt werden.
Einen umfangreichen Überblick und rechtliche Hintergründe zum DTA EEL erhalten Sie bei TK-Lex.