Die Daten übermitteln Sie an die Datenannahmestelle der Krankenkasse, bei der Ihre Beschäftigte oder Ihr Beschäftigter gesetzlich krankenversichert ist.
Weitere Details
Sofern keine Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse besteht, zum Beispiel bei privat versicherten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, übermitteln Sie die Meldung an eine Datenannahmestelle einer gesetzlichen Krankenkasse, die Sie selbst auswählen.
Die Datenannahmestellen der gesetzlichen Krankenkassen fungieren für alle elektronischen Meldungen als Annahme- und Weiterleitungsstellen.