Auf der Webseite der ITSG finden Sie sv.net/comfort in der aktuellen Produktversion zum Herunterladen. sv.net/standard können Sie direkt über Ihren Internetbrowser in der aktuellen Fassung aufrufen. Ein Download ist hierfür nicht erforderlich.
Weitere Details
sv.net/standard
Wenn Sie sv.net in Ihrem Browser verwenden, müssen Sie nichts weiter tun. Die Version wird automatisch auf die Version 22.0.0 aktualisiert.
sv.net/comfort
Wenn Sie die Desktopvariante bei sich installiert haben, ist ab dem 3. Januar 2022 die Aktualisierung auf die Version 22.0.0 erforderlich. Den Download-Link zur aktuellen Version von sv.net/comfort finden Sie oben.
Version 22.0.0
Die neue Version enthält wichtige fachliche Anpassungen, die sich aufgrund gesetzlicher Änderungen zum Jahreswechsel ergeben.
A1-Antrag für Selbstständige
So ist es nun auch für Selbstständige möglich sein, A1-Anträge maschinell über sv.net zu versenden: Selbstständige ohne eigene Arbeitnehmer, die weder eine Betriebsnummer noch eine Zahlstellennummer haben, können sich mit wenigen Klicks in sv.net registrieren und anschließend ihre A1-Entsendungsanträge an die zuständige Stelle übermitteln.
eAU-Verfahren
Ebenfalls neu ist das elektronische Arbeitsunfähigkeitsverfahren mit einem Formular für den elektronischen Abruf von AU-Bescheinigungen bei den Krankenkassen.
Entgeltbescheinigung für Zuzahlungsbefreiung bei Reha-Maßnahmen
Darüber hinaus können Entgeltbescheinigungen zur Berechnung einer möglichen Befreiung von der Zuzahlung bei Rehabilitationsmaßnahmen, die von der Rentenversicherung angefordert werden, mit sv.net übermittelt werden.
Anmeldung bei sv.net/comfort fehlgeschlagen
Sollten Sie den Hinweis erhalten, dass die Anmeldung fehlgeschlagen ist, verwenden Sie Sie eventuell noch eine ältere Version von sv.net/comfort. Sie benötigen zwingend immer die neueste Produktversion. Für den Download der neuesten Version nutzen Sie einfach den obenstehenden Link.