Wenn Ihre Mitarbeiter für die Dauer einer Entsendung eine private Auslands-Reisekrankenversicherung abschließen, können Sie ihnen anbieten, die Kosten dafür zu übernehmen und im Krankheitsfall in Vorleistung zu treten. Eine Alternative sind Dienstreise- oder Gruppenversicherungen über den Arbeitgeber.

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Wichtig: Bei der Wahl der privaten Auslandsreisekrankenversicherung ist es entscheidend, dass auch berufliche Dienstreisen abgesichert sind und nicht nur private Urlaube. Dies ist beispielsweise der Fall bei den Tarifen der Envivas Krankenversicherung, dem Kooperationspartner der Techniker.
 
Eine Alternative sind Dienstreiseversicherungen, die Sie als Arbeitgeber abschließen und mit denen sie auch andere Risiken absichern können. Wer als Arbeitgeber mehrere Mitarbeiter entsendet, kann über Gruppenversicherungen Aufwand und Kosten im Zaum halten.

Übernehmen Sie die Kosten einer Auslandsreisekrankenversicherung, gilt dies als steuerpflichtiger Arbeitslohn.