Eine Absicherung für längere Tätigkeiten im Ausland ist möglich über das Antragsversicherungspflichtverhältnis der Bundesagentur für Arbeit (BA) oder über private Versicherungsanbieter.

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Antragsversicherungspflichtverhältnis der Bundesagentur für Arbeit

Das Antragsversicherungspflichtverhältnis der BA richtet sich nach einem Durchschnittslohn. Gezahlt wird im Leistungsfall eine Pauschale je nach Qualifizierung des jeweiligen Mitarbeiters. Im Vergleich zum regulären Arbeitslosengeld I fällt diese in den meisten Fällen deutlich geringer aus.

Private Arbeitslosenversicherung

Vorteil einer privaten Versicherungslösung: Sie richtet sich nach dem System des Arbeitslosengeldes I. Hier hängt die Höhe der Unterstützung davon ab, wie viel ein Mitarbeiter verdient und welche Beiträge er eingezahlt hat. Damit bieten private Lösungen einen hundertprozentigen Ersatz für das Arbeitslosengeld I und nehmen Unternehmen aus der Haftung. Die ersten zwölf Beitragsmonate nach der Rückkehr des Mitarbeiters decken private Arbeitslosenversicherungen ab - im besten Fall beitragsfrei - so dass der Arbeitnehmer seinen Anspruch auf das gesetzliche Arbeitslosengeld wieder aufbauen kann.
 
Eine private Lösung bietet beispielsweise der Bund der Auslandserwerbstätigen (BDAE) an.

Anspruch auf Arbeitslosengeld I

Ein Anspruch auf das reguläre Arbeitslosengeld I der BA besteht grundsätzlich, wenn eine Person während der letzten 24 Monate mindestens zwölf Monate in die gesetzliche Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat.