Den Nachweis, dass Geschäftsführer (Selbstständige) nach deutschem Recht sozialversichert sind, müssen auch privat Versicherte im EU-Ausland vorlegen können. In diesem Fall stellt die Deutsche Rentenversicherung eine A1-Bescheinigung aus.

Weitere Details

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der DRV (Deutschen Rentenversicherung).