Seit dem 1. Januar 2019 müssen Arbeitgeber die A1-Bescheinigung für Arbeitnehmer elektronisch beantragen. Die Rückmeldung erfolgt ebenfalls auf diesem Weg. Der Ausdruck ist die Original-A1-Bescheinigung.
Weitere Details
Für den Antrag auf Ausstellung einer A1-Bescheinigung gibt es zwei Möglichkeiten: Arbeitgeber übermitteln den ausgefüllten Fragenbogen über ihr systemgeprüftes Abrechnungsprogramm oder über eine Ausfüllhilfe wie sv.net an den Sozialversicherungsträger. Dieser prüft, ob die A1-Bescheinigung ausgestellt werden kann.
Liegen die Voraussetzungen für die Weitergeltung der deutschen Rechtsvorschriften vor, wird die A1-Bescheinigung ebenfalls online zugestellt. Der Arbeitgeber druckt die Bescheinigung aus und händigt sie dem Mitarbeiter aus. Dieser Ausdruck ist die Originalbescheinigung.
Elektronisches Verfahren verpflichtend
Seit dem 1. Januar 2019 ist das elektronische Verfahren für alle Beteiligten verpflichtend. Zum 1. Juli 2019 entfiel für Arbeitgeber die Möglichkeit, Anträge in begründeten Ausnahmefällen in Papierform zu übermitteln. Für Selbständige oder Beamte ist das Papierverfahren weiterhin zugelassen.