Die zeitliche Gültigkeit von Entsendungen wird in der Regel durch das jeweilige Sozialversicherungsabkommen begrenzt. Ist keine Gültigkeitsdauer angegeben, so muss die Entsendung in ihrer Eigenart oder per Vertrag im Voraus zeitlich begrenzt sein, um als solche zu gelten. 

Weitere Details

In unserer Übersicht über Sozialversicherungsabkommen mit Ländern außerhalb des EWR finden Sie auch Angaben zur Geltungsdauer der jeweiligen Regelungen für vorübergehende Entsendungen.