Bei der Nachberechnung des beitragspflichtigen Entgelts bei einem Störfall können Sie als Arbeitgeber zwischen zwei Vorgehensweisen wählen: der jährlichen Berechnung der SV-Luft oder dem jährlichen Vergleich von SV-Luft und Wertguthaben.
Variante A: SV-Luft für jedes Jahr berechnen
Beginnen Sie in dem Jahr, in dem erstmals ein Wertguthaben gebildet wurde. Addieren Sie die SV-Luft-Werte bis zu dem Zeitpunkt, an dem der Störfall aufgetreten ist.
Außerdem ermitteln Sie den beitragspflichtigen Teil des Wertguthabens. Dafür addieren Sie das gesamte Wertguthaben, einschließlich möglicher Wertzuwächse wie Zinsen, vom Beginn der Ansparphase bis zum Eintritt des Störfalls. Beide Werte vergleichen Sie miteinander. Der niedrigere Wert ist das beitragspflichtige Arbeitsentgelt.
Variante B: SV-Luft und und Wertguthaben pro Jahr vergleichen
Der jeweils niedrigere der beiden Werte stellt den beitragspflichtigen Teil des Wertguthabens dar. Diese jährlich ermittelten Werte dokumentieren Sie und addieren Sie bei Eintritt eines Störfalls. Die Summe ist das beitragspflichtige Entgelt.
Wenn Sie die Variante A anwenden, ist unter Umständen ein viel höherer Teil des Wertguthabens beitragspflichtig als bei der Variante B. Vor allem dann, wenn der Arbeitnehmer in einem oder mehreren Jahren keine Entgeltanteile auf sein Wertguthabenkonto erhalten hat.