Wenn Sie bei einem Störfall Beiträge zahlen, geben Sie in der Beitragsmeldung den entsprechenden Meldegrund, den Personengruppen- und Beitragsschlüssel, das Entgelt und den Zeitraum an.
Weitere Details
- Zahlen Sie bei einem Störfall Beiträge, kennzeichnen Sie das beitragspflichtige Entgelt mit dem Meldegrund "55".
- Als Personengruppen- und Beitragsgruppenschlüssel geben Sie dabei die Daten an, die zum Zeitpunkt des Störfalls galten.
- Als Entgelt nennen Sie das rentenversicherungspflichtige Entgelt.
- Zeitraum sind der Monat und das Kalenderjahr des Störfalles.