Wenn Sie bei einem Störfall Beiträge zahlen, geben Sie in der Beitragsmeldung den entsprechenden Meldegrund, den Personengruppen- und Beitragsschlüssel, das Entgelt und den Zeitraum an.

Weitere Details

  • Zahlen Sie bei einem Störfall Beiträge, kennzeichnen Sie das beitragspflichtige Entgelt mit dem Meldegrund "55". 
  • Als Personengruppen- und Beitragsgruppenschlüssel geben Sie dabei die Daten an, die zum Zeitpunkt des Störfalls galten. 
  • Als Entgelt nennen Sie das rentenversicherungspflichtige Entgelt. 
  • Zeitraum sind der Monat und das Kalenderjahr des Störfalles.