Bei einem Störfall müssen Arbeitgeber die Beiträge für das Wertguthaben ab Beginn der Ansparphase neu berechnen. Dafür ermitteln Sie zunächst einen besonderen Hilfswert, die sogenannte "SV-Luft".
Die SV-Luft ist die Differenz zwischen der Beitragsbemessungsgrenze und dem tatsächlich ausgezahlten beitragspflichtigen Arbeitsentgelt. Da die Beitragsbemessungsgrenzen in den Zweigen der Sozialversicherung unterschiedlich hoch sind, müssen Sie die SV-Luft für jeden Zweig getrennt ermitteln.