Arbeitgeber können sich diese Kosten von den Behörden erstatten lassen. Welche Behörde zuständig ist, regelt das Landesrecht - meist ist es das Gesundheitsamt. Wichtig sind die Fristen: Nach Beendigung der Quarantäne haben Sie zwei Jahre Zeit, den Anspruch gegenüber den Behörden geltend zu machen.
Weitere Details
Erstattung und Antrag
Wie die Erstattung erfolgt, ist in § 56 Infektionsschutzgesetz geregelt.
Die Anträge und ausführliche Informationen zum Verfahren finden Sie im "Infoportal IfSG" des Bundesinnenministeriums (BMI).
Zuständige Behörde
Welche die zuständige Behörde ist, ist von Land zu Land unterschiedlich geregelt. In der Regel ist es das Gesundheitsamt oder die Landessozialbehörde. Auf der Seite des Robert-Koch-Instituts können Sie das Gesundheitsamt nach Postleitzahl suchen.
Unterschiedliche Regelungen in den Bundesländern
In den Bundesländern gelten in Bezug auf Corona-Impfungen und Absonderungspflichten unterschiedliche Regelungen. Informieren Sie sich daher am besten direkt auf den Seiten des entsprechenden Bundeslandes, um die jeweils aktuellen Regeln zu erfahren.