Der nahtlose Nachweis der Arbeitsunfähigkeit war immer wieder ein Problem: Wer seine Arbeitsunfähigkeit nicht durchgehend nachweisen konnte, dem drohte eine Leistungslücke. 2016 wurde das Verfahren durch einen neuen Vordruck erleichtert.

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Vor 2016 wurde nach Ende der Entgeltfortzahlung regelmäßig eine spezielle Bescheinigung, der sogenannte "Auszahlschein", von den Krankenkassen an den Versicherten gesandt. Nach rechtzeitiger Vorlage beim Arzt wurde die Bescheinigung ausgefüllt und vom Versicherten wieder zurück an die Krankenkasse gegeben, damit die das Krankengeld auszahlt.

Dieses Verfahren brachte eine Vielzahl von Problemen mit sich: War zum Beispiel eine kurzfristige Ausstellung der AU-Bescheinigung notwendig, um den nahtlosen Nachweis der Erkrankung sicherzustellen, mussten Arztpraxen und Krankenkassen häufig improvisieren.

Das Ausfüllen der Bescheinigung war für die Ärzte nicht immer ganz einfach, da sich die Vordrucke je Kasse und teilweise sogar je Bundesland unterschieden. Wurde beim Ausfüllen etwas vergessen oder gab es Rückfragen, konnte sich die Krankengeldzahlung verzögern. Ein vom Arzt verspätet ausgestellter Auszahlschein führte im schlimmsten Fall zum Leistungsverlust.

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und Auszahlschein wurden daher zum Januar 2016 zusammengelegt.