Der Beschäftigte muss den Kassenwechsel zu Beginn der Beschäftigung und maximal bis 14 Tage nach Beschäftigungsbeginn an die gewählte Krankenkasse melden. Er muss Sie als Arbeitgeber darüber informieren.
Der Beschäftigte muss den Kassenwechsel zu Beginn der Beschäftigung und maximal bis 14 Tage nach Beschäftigungsbeginn an die gewählte Krankenkasse melden. Er muss Sie als Arbeitgeber darüber informieren.