Wenn ein Arbeitnehmer für die pandemiebedingte Kinderbetreuung freigestellt wird, übermitteln Sie uns die erforderlichen Entgeltdaten zur Berechnung des Kinderkrankengeldes mit dem "Datenbaustein DBFR - Angaben zur Freistellung bei Erkrankung/Verletzung des Kindes". Dies findet im Rahmen des Datenaustauschs Entgeltersatzleistungen statt.

Weitere Details

Die abgestimmten Grundsätze für die Übermittlung gelten auch in diesen Fällen. Übermitteln Sie die Angaben wie gewohnt über den EEL-Datenaustausch z.B. mit Hilfe von sv.net.

Bitte verweisen Sie Ihre Mitarbeiter auf die Informationen in unserem TK-Privatkundenportal . Dort finden Arbeitnehmer auch das Antragsformular zum pandemiebedingten Kinderkrankengeld.