Jeder gesetzlich versicherte Elternteil kann im Jahr 2021 pro Kind 20 statt 10 Tage Kinderkrankengeld beantragen, insgesamt bei mehreren Kindern maximal 45 Tage. Für Alleinerziehende erhöht sich der Anspruch um 20 auf 40 Tage pro Kind, maximal bei mehreren Kindern auf 90 Tage.
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Ausnahmeregelung zur Corona-Pandemie
Aktuelles zu den Änderungen und den Antrag finden Ihre Arbeitnehmer auf tk.de , dem Privatkundenportal der Techniker.
Kinderkrankengeld bei Erkrankung Ihres Kindes
Ist die Betreuung erforderlich, weil das Kind krank ist, reicht uns Ihr Arbeitnehmer nach wie vor die ärztliche Bescheinigung ein.
Informationen für Eltern
Mehr zum Thema Kinderkrankengeld und zur Übertragung von Ansprüchen finden Sie auf tk.de, dem Privatkundenportal der Techniker.