Für 2024 gilt: Jeder gesetzlich versicherte Elternteil kann pro Jahr maximal 15 Arbeitstage Kinderkrankengeld pro Kind erhalten, sofern das Kind gesetzlich versichert ist. Bei mehreren Kindern besteht maximal ein Anspruch auf insgesamt 35 Tage. Für Alleinerziehende gilt die doppelte Zahl an Tagen.

Weitere Details

Kinderkrankengeld 2024

Da die Corona-Sonderregeln Ende 2023 ausgelaufen sind, würde ab 2024 eigentlich wieder die reguläre (geringere) Anzahl an Kinderkrankengeldtagen pro Jahr gelten.

Im Pflegestudiumstärkungsgesetz ist jedoch festgelegt, dass der Anspruch auf die Kinderkrankengeldtage 2024 und 2025 erneut erhöht wird. 

Danach können

  • Elternteile in den Jahren 2024 und 2025 jeweils 15 Kinderkrankengeldtage pro Kind beziehen (statt 10), 
  • Alleinerziehende pro Kind 30 Arbeitstage (statt 20). 
  • Die Gesamtzahl der jährlichen Anspruchstage pro Elternteil steigt auf 35 Arbeitstage (statt 25)
  • und für Alleinerziehende auf insgesamt 70 Arbeitstage pro Jahr (statt 50).

Kinderkrankengeld 2022 und 2023

In den Jahren 2022 und 2023 wurde der Anspruch aufgrund der Corona-Pandemie ausgeweitet. Pro Jahr hatte jeder gesetzlich versicherte Elternteil für jedes Kind einen Kinderkrankengeldanspruch für maximal 30 Arbeitstage (Alleinerziehende für 60 Arbeitstage). Insgesamt bestand der Anspruch je Elternteil für maximal 65 Arbeitstage, für Alleinerziehende maximal 130 Arbeitstage. Diese Regelung galt bis Ende 2023.

Weitere Informationen und Antrag

Weitere Informationen und den Antrag finden Ihre Mitarbeitenden im Privatkundenportal der Techniker unter  tk.de .

Auch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat FAQ zum Thema zusammengestellt.