Zum 1. Oktober 2022 wurde die Minijobgrenze auf 520 Euro hochgesetzt. Ihr Arbeitnehmer bleibt jedoch auch weiterhin im Übergangsbereich, denn für Entgelte zwischen 450,01 Euro und 520 Euro gilt bis Ende 2023 eine Bestandsschutzregelung.
Weitere Details
Die monatlichen Beiträge werden mit dem sogenannten Faktor FÜ berechnet. Infos zur Berechnung finden Sie in unserem Artikel und in unserem Beratungsblatt Beschäftigung im Übergangsbereich (PDF, 398 kB) .