Zum 1. Oktober 2022 wurde die Minijobgrenze auf 520 Euro hochgesetzt (bis Ende 2023). Für Entgelte zwischen 450,01 Euro und 520 Euro trat daraufhin eine Bestandsschutzregelung in Kraft: Diese Beschäftigten blieben bis Ende 2023 trotzdem im Übergangsbereich. Die Regelung ist 2024 ausgelaufen.

Weitere Details

Die monatlichen Beiträge im Rahmen der Bestandsschutzregelung wurden mit dem sogenannten Faktor FÜ berechnet.

Infos zur Berechnung finden Sie in unserem Artikel  und in unserem Beratungsblatt Beschäftigung im Übergangsbereich (PDF, 192 kB) .