Die Pflegebranche verzeichnet stetig zunehmende Arbeitsbelastungen für die Beschäftigten. In der Alten- wie auch Krankenpflege hat der Bedarf für die Gestaltung eines gesundheitsfördernden Arbeitsumfeldes demzufolge noch weiter zugenommen. Gerade in der Pflege ist die Vereinbarkeit von Familie und Beruf eine maßgebliche Voraussetzung, um die Zufriedenheit der Mitarbeiter/innen nachhaltig sicherzustellen und sie so längerfristig an den Betrieb zu binden. Eine weitere zentrale Komponente ist eine auf gemeinsamen Grundsätzen entwickelte Kommunikations- und Führungskultur. Eine bewusst entwickelte und kontinuierlich gepflegte Betriebskultur lässt nicht nur die Mitarbeiter/innen, sondern auch die Bewohner/innen und Patienten wohlfühlen. Mit ihrer auf die jeweiligen betrieblichen Strukturen und Erfahrungen bezogenen Beratung will die Techniker Betriebe und Einrichtungen motivieren und unterstützen, ein eigenes Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) aufzubauen, das gesundheitsförderliche Strukturen mit entsprechender Team- und Führungskultur sicherstellt. 

Die Techniker begleitet Einrichtungen dabei,

  • gesundheitsfördernde und -erhaltende Potenziale des Betriebes zu mobilisieren,
  • auf der Verhältnis- und Verhaltensebene nachhaltig gesundheitsfördernde Strukturen einzuführen,
  • die Gesundheit und Arbeitskraft speziell der älteren Beschäftigten zu erhalten,
  • die Betreuungsqualität der Bewohner/innen und Patienten zu verbessern und
  • die Team- und Führungskultur zu stärken. 

Gesetzlicher Auftrag zur Prävention an die Kranken- und Pflegekassen

  • Die Rahmenbedingungen für die Präventionsarbeit der Krankenkassen liefert der Leitfaden Prävention. Für die teil-/stationären Pflegeeinrichtungen sind in § 5 SGB XI die Kriterien zur Prävention und Gesundheitsförderung in der stationären Pflege festgelegt. Hier werden die Bewohner/innen in der Altenpflege adressiert.
  • Das Pflegepersonalstärkungsgesetz umfasst seit 01.01.2019  nach § 20 b SBG V neben der stationären Pflege auch ambulante Einrichtungen und Krankenhäuser. Es beauftragt die Krankenkassen, für alle dort Beschäftigten Betriebliche Gesundheitsförderung anzubieten, um die Zufriedenheit und Bindung zum Betrieb und zum Arbeitsfeld Pflege zu festigen. Das Leitmotiv der Vereinbarkeit von Familie und Beruf soll dabei besondere Beachtung finden.
  • Durch die Verabschiedung des Präventionsgesetzes (2015) und des Pflegepersonalstärkungsgesetzes (2019) wurde der Stellenwert der Gesundheitsförderung in der Pflege explizit hervorgehoben und privilegiert.

Förderantrag "Starke Pflege" - die Techniker als starker Partner

Die Techniker motiviert und unterstützt Betriebe dabei, Maßnahmen der Gesundheitsförderung einzuführen und gesundheitsförderliche Strukturen zu entwickeln. Zusammen mit den Einrichtungen initiieren wir auf Ihre Bedürfnisse abgestimmte Projekte zum Gesundheitsmanagement und fördern diese finanziell und fachlich, vorzugsweise in längerfristigen Prozessen.

Für eine Förderung durch die Techniker nutzen Sie bitten den

Förderantrag "Starke Pflege" (PDF, 791 kB)

Der Antrag ist gleichzeitig ein Leitfaden, mit dem Sie Ihr Projekt zur Gesundheitsförderung in der Pflege planen können. Alle Qualitätskriterien und Schritte des Projektablaufs sind darin erläutert - von der Ausgangslage und Bedarfserhebung über die Ziele bis hin zur Dokumentation.

Bitte senden Sie Ihre Unterlagen per E-Mail an: starkepflege@tk.de

Spätestens innerhalb von vier Wochen erhalten Sie unsere Rückmeldung.

Die Techniker sind für Sie da 

Sie möchten gern Ihr Gesundheitsmanagement auf- und ausbauen? Und hätten gern eine persönliche Beratung in Ihrem Betrieb? Oder Sie haben Fragen zu dem Förderantrag "Starke Pflege"?

Unter der kostenfreien Telefonnummer 0800 - 285 85 85 erreichen Sie uns. Gerne können Sie uns auch eine E-Mail schreiben: starkepflege@tk.de