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Erfassungsvorgaben für den Kostenvoranschlag (1/4)
Auf diesen Seiten erhalten Sie wichtige Informationen für die zu erfassenden Angaben im elektronischem Kostenvoranschlag (eKV)

Bitte nutzen Sie die Arbeitshilfe auf den unten stehenden Seiten für die Erfassung von Versorgungsanzeigen für Versicherte mit dem Versichertenstatus 3 (Familienversicherte), 5 (Rentner) oder 1 (Mitglieder wenn nicht berufstätig) bei einer Schwerhörigkeit gemäß WHO 2 oder 3.
Geben Sie ausschließlich die im vdek-Vertrag vorgegebenen Abrechnungskennzeichen an.
Für Folgeversorgungen verwenden Sie bitte ebenfalls das Abrechnungskennzeichen 08 (Vergütungspauschale) bzw. 06 (Abgabe eines von der Verordnung abweichenden, höherwertigen Hilfsmittels).