Hörgeräte – Reparaturen ab dem 01.November 2022
Wir informieren Sie auf dieser Seite über die Abrechnung von Reparaturen von Hörgeräten ab dem 01. November 2022.

Mit dem 01. November 2022 gibt es keine zwischen der BIHA und dem vdek vereinbarte Reparaturpreisliste mehr.
Akustiker können in den entsprechenden Fällen Reparaturen bis zu einem Gesamtwert von 250€ zzgl. MwSt. direkt ohne Genehmigung der TK zur Abrechnung bringen.
Basis für die Erstellung von Kostenvoranschlägen und Rechnungen sind die in der bis zum 31.10.2022 gültigen Reparaturpreisliste und den für den Datenaustausch maßgeblichen Vorgaben hinterlegten Positionen und Kennzeichen.