In Sachen Digitalisierung wurden in der vergangenen Legislatur wichtige Grundsteine gelegt: So erhielten zum 1. Januar 2021 gesetzlich Versicherte das Recht auf eine elektronische Patientenakte (ePA) und digitale Gesundheitsanwendungen sind Bestandteil der Regelversorgung geworden.
Jetzt kommt es darauf an, die digitale Transformation im Gesundheitswesen weiter im Sinne der Patientinnen und Patienten und ihrer veränderten Bedürfnisse zu gestalten - und belastbare, digitale Strukturen zu schaffen. Es gilt dabei, das deutsche - und perspektivisch auch das europäische Gesundheitswesen - so aufzustellen, dass es mit der weltweiten Entwicklung und dem Vordringen internationaler profitorientierter Akteure Schritt halten kann. Dafür sind auch Investitionen notwendig.
Aus TK-Sicht sind dafür folgende Schritte notwendig:
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Gesundheitspolitik: Weichen stellen
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