Vereinfachte Abgaben in der Apotheke
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Um persönliche Kontakte in Apotheken zu reduzieren, werden die Abgaben für Medikamente vereinfacht. Wenn nötig, können Apotheken auch Arzneimittel ausgeben, die nicht unter die Rabattverträge fallen. So werden insbesondere ältere und vorerkrankte Menschen geschützt.

Was ändert sich durch Corona?
Ist ein rabattiertes Medikament in der Apotheke, die eine Versicherte oder ein Versicherter aufsucht, nicht vorrätig, kann die Apotheke auch ein nicht-rabattiertes lagerndes Arzneimittel ausgeben. Diese Regelung gilt für alle gesetzlich Versicherten.
Wer profitiert davon?
Mit der Regelung werden Versicherte und Apotheken entlastet, da Versicherte die Apotheke kein zweites Mal aufsuchen müssen, um ein bestelltes Medikament abzuholen. Auch der Weg zu einer anderen Apotheke entfällt. So werden Personenkontakte reduziert und insbesondere ältere und vorerkrankte Patientinnen und Patienten geschützt, die Apotheken besonders häufig aufsuchen.
Warum sind Rabattverträge sinnvoll?
Rabattverträge helfen dabei, Lieferengpässe zu minimieren. Durch die Verträge haben Hersteller einerseits Planungssicherheit, andererseits müssen Engpässe transparent und systematisch erfasst werden und lieferunfähige Hersteller können sanktioniert werden. Rabattverträge tragen außerdem dazu bei, die stark steigenden Arzneimittel-Ausgaben für die Versichertengemeinschaft zu reduzieren.