Hamburg, 22. August 2022. Etwa sechs Prozent der erwerbstätigen Frauen zwischen 45 und 65 Jahren nehmen Hormonpräparate gegen Beschwerden in den Wechseljahren ein. Das zeigt eine Auswertung des aktuellen Gesundheitsreports der Techniker Krankenkasse (TK). Beim Blick auf die vergangenen zwei Jahrzehnte zeigt sich deutlich, dass immer weniger Frauen entsprechende Präparate von ihrem Arzt oder ihrer Ärztin verordnet bekommen. Im Jahr 2000 entschieden sich 37 Prozent der Frauen in der entsprechenden Altersgruppe für hormonelle Behandlungsmethoden, zehn Jahre später, im Jahr 2010, waren es nur noch rund zehn Prozent. Seit 2020 stagniert der Wert bei etwa sechs Prozent.

Hormon­prä­pa­rate: Tief­stand weiter stabil

TK-Infografik zu den Verordnungen von Hormonpräparate bei Frauen im Alter von 45 und 65 Jahren. Das Bild ist noch nicht vollständig geladen. Falls Sie dieses Bild drucken möchten, brechen Sie den Prozess ab und warten Sie, bis das Bild komplett geladen ist. Starten Sie dann den Druckprozess erneut.
Etwa jede 16. erwerbstätige Frau zwischen 45 und 65 Jahren hat ein Hormonpräparat von ihrer Ärztin oder ihrem Arzt verordnet bekommen (6,4 Prozent). Das geht aus dem aktuellen TK-Gesundheitsreport 2022 hervor.

Umdenken bei der Medikation

Vor 20 Jahren galten hormonelle Behandlungsmethoden gegen Beschwerden in den Wechseljahren noch als gängige Therapieform. Wissenschaftliche Studien zeigten dann jedoch zunehmend mögliche Risiken und Nebenwirkungen einer Hormonersatztherapie auf. So können bestimmte medizinische Präparate das Risiko für Brustkrebs, Herzinfarkt, Schlaganfall, Thrombose und verschiedene Herz-Kreislauf-Erkrankungen erhöhen. Frauen, die unter hormonell begründeten Beschwerden leiden, sollten die Vor- und Nachteile von Hormonersatzpräparaten mit den behandelnden Medizinerinnen und Medizinern sorgfältig abwägen und sich über mögliche Alternativen informieren lassen.

Hinweis für die Redaktion

Für den Gesundheitsreport 2022 hat die TK die Arzneiverordnungen ihrer 5,5 Millionen erwerbstätigen Versicherten ausgewertet. Dazu zählen sozialversicherungspflichtige Beschäftigte und Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld I.