Potsdam, 19. August 2022. In Brandenburg werden Arzneimittel zur Behandlung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen häufig verschrieben. Das geht aus dem aktuellen Gesundheitsreport der Techniker Krankenkasse (TK) hervor. Statistisch gesehen bekam im Jahr 2021 jede Erwerbsperson in Brandenburg durchschnittlich 110 Tagesdosen Herz-Kreislauf-Medikamente verordnet. Damit entfielen mehr als 42 Prozent aller pro Kopf verordneten Tagesdosen auf diese Arzneimittelgruppe. 

"Herz-Kreislauf-Erkrankungen haben ganz unterschiedliche Ursachen", sagt Susanne Hertzer, TK-Chefin in Brandenburg. "Besonders wichtig ist es, dass man bei Symptomen seine Ärztin oder seinen Arzt konsultiert, sodass man frühzeitig krankhafte Veränderungen ausschließen oder erkennen kann." 

Für die Herzdiagnostik bietet die TK ihren Versicherten in Brandenburg und Berlin die innovative Kardio-Computertomografie (CT) oder Kardio-Magnetresonanztomografie (MRT) an: Mit diesen Methoden kann der Zustand von Herz und Herzkranzgefäßen präzise bestimmt werden, ohne dass der Patient durch die invasive Untersuchung mit einem Katheter belastet werden muss.

Die Mark liegt an fünfter Stelle

Besonders häufig werden Herz-Kreislauf-Medikamente in Sachsen-Anhalt, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz verschrieben. Brandenburg befindet sich an fünfter Stelle. Bundesweit lag die Quote bei knapp 100 Tagesdosen und einem Anteil rund 38 Prozent. Laut aktuellem Gesundheitsreport der TK stehen Herz-Kreislauf-Präparate mit Abstand an der Spitze der verschriebenen Medikamente - sowohl bundesweit als auch in Brandenburg. 

Zählt man alle verschreibungspflichtigen Medikamente zusammen, dann verzeichnete die TK in Brandenburg im Jahr 2021 ein Verordnungsvolumen von 261 Tagesdosen pro Kopf - Tendenz steigend. 

Hinweis für die RedaktionDie Techniker Krankenkasse hat für den Gesundheitsreport 2022 die Medikamentenverordnungen der rund 5,4 Millionen TK-versicherten Erwerbspersonen ausgewertet, darunter rund 155.000 mit Wohnsitz in Brandenburg. Zu den Erwerbspersonen zählen sozialversicherungspflichtig Beschäftigte sowie Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld I.