Wir haben bei den Meinungsführern des hessischen Gesundheitswesens nachgefragt, was sie von elektronischen Gesundheits- bzw. Patientenakten halten und welche technischen Funktionen die Akten aus ihrer Sicht haben sollten.
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Vor einigen Monaten wurde die Beta-Testphase von TK-Safe - der von TK und IBM Deutschland entwickelten elektronischen Gesundheitsakte (eGA) - beendet. Seitdem kann TK-Safe von allen interessierten TK-Versicherten genutzt werden. Aktuell setzen bereits etwa 190.000 Versicherte ihre persönliche Gesundheitsakte ein.
Der Gesetzgeber hat bestimmt, dass bis spätestens 2021 alle Kassen ihren Versicherten eine elektronische Patientenakte (ePA) anbieten müssen. Als Mindestumfang muss diese ePA einen über alle Kassen standardisierten digitalen Aktenordner vorsehen. Diese Anforderungen wird TK-Safe erfüllen. Darüber hinaus wird TK-Safe auch weitere nützliche Zusatzfunktionen anbieten, wie automatisierte Erinnerungen an Vorsorgeuntersuchungen und Impfempfehlungen.
Wir haben bei wichtigen Meinungsführern des hessischen Gesundheitswesens aus der Bundes- und Landespolitik, aus Institutionen sowie aus der Wissenschaft nachgefragt, welche Funktionen sie sich für die eGA/ePA wünschen und was sie sich insgesamt von den Akten erhoffen. Ihre Antworten finden Sie in dieser Bildergalerie:
Statements zur eGA
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"Wir brauchen definitiv keine ‚digitale Aldi-Tüte‘, sondern - wie etwa in Dänemark oder Estland seit Jahren praktiziert - klare sektor- und professionsübergreifende Anwendungen mit nachgewiesenem Nutzen wie Notfalldatensatz, Medikationsplan mit Interaktions-check, Impfausweis mit Erinnerungen und Erklärungen zu Organ- oder Forschungsdatenspende."Prof. Ferdinand Gerlach Vorsitzender des Sachverständigenrats Foto: Stiftung Gesundheitswesen
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"Die elektronische Patientenakte verspricht, Patientinnen und Patienten die Hoheit über ihre Daten zu geben und die Versorgung zu verbessern. Patientenbeteiligung, umfassender Datenschutz, höchste Sicherheitsanforderungen und Freiwilligkeit sind dabei unerlässliche Eigenschaften der ePA, ebenso wie die Wahlfreiheit zwischen verschiedenen Angebote."MdB Kordula Schulz-Asche Bündnis 90/Die Grünen
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„Die Einführung der elektronischen Gesundheitsakte erhöht die Qualität der medizinischen Versorgung. Die Speicherung der Informationen über die letzte Medikation, vorliegende Grunderkrankungen, Operationen, Allergien und Impfstatus ermöglichen den Ärztinnen und Ärzten eine schnelle und zielgerichtete Therapie auch im Notfall. Der in dieser Hinsicht bestehende Rückstand im internationalen Vergleich wird endlich ausgeglichen. Die Eingabe der Daten ist natürlich freiwillig. Die Versicherten müssen von den Vorteilen überzeugt werden.“MdL Dr. Ralf-Norbert Bartelt CDU
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"Im Grunde begrüßen wir digitale Anwendungen wie die elektronische Gesundheitsakte. Spannend werden sicherlich die Spezifikationen, die es dazu demnächst von der gematik geben wird. Aus ärztlicher Sicht unverzichtbar ist aber, dass die Akten vollständig sein müssen. Nur so ist ein qualifizierter und strukturierter Behandlungsprozess möglich."Frank Dastych, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen
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"Zur Patientenorientierung und Selbstbestimmung der Versicherten trägt die eGA Wesentliches bei. Wer in Zukunft wissen will, welche Impfungen fällig sind, der hat hier alles parat. Aber vielleicht kann mich meine Akte ja künftig an die anstehende Vorsorge und Impfung erinnern? Damit könnten wir Krankheiten wie Masern sicherlich zurückdrängen."MdB Bettina Müller SPD
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"Die Elektronische Gesundheitsakte ist ein großer Schritt für die Gesundheitsbranche. Sie steht für mehr Service, Qualität und Leistung für den Patienten. Für sie wünsche ich mir allerdings auch einen starken Datenschutz, der die Patienten in den Mittelpunkt stellt. Die Frage nach der Sicherheit muss Priorität haben."MdL Yanki Pürsün FDP
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"Voraussetzung für den Einsatz elektronischer Gesundheitsakten ist die Sicherstellung einer größtmöglichen Datensicherheit. Perspektivisch ist zu gewährleisten, dass alle eingeführten kassenspezifischen Individuallösungen kompatibel mit einer bundeseinheitlichen Gesamtlösung sind. Nur so ist ein echter Nutzen für die Patienten und Ärzte gewährleistet."
Prof. Reinhard Wabnitz Präsident der Hessischen Krankenhausgesellschaft
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"Elektronische Gesundheitsakten (eGA), wie TK-Safe, bieten eine bequeme Möglichkeit, Gesundheitsdaten in einer App zu verwalten, aber zu welchem Preis? Andere Apps sind bereits durch eklatante Sicherheitsmängel aufgefallen. DIE LINKE lehnt #eGA ab, solange keine ausreichenden und für alle gleichermaßen gültigen Sicherheitsstandards definiert wurden." Dr. Achim Kessler Fraktion DIE LINKE
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"Der größte Vorteil der eGA ist die lebensrettende Datenkommunikation. In Schweden konnte ich mich davon überzeugen, dass die eGA Laborbefunde bis Hausarzteinträge sowie Behandlungserfolge und Krankheitsverläufe umfasst, auf die der Patient nach sicherer Identifizierung zugreifen kann. Eine eGA, die Disease-Management-Programme, patientenorientierte Informationen, E-Rezepte und Empfehlungen wie etwa digitale Blutzucker- oder Gewichtskontrollen beinhaltet, bringt für Patienten und ihre gesundheitliche Versorgung einen bedeutenden Mehrwert."Dr. Daniela Sommer MdL, SPD
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"Der Organspendeausweis und der elektronische Impfpass wären wichtige wünschenswerte Features der elektronischen Patientenakte. Aus meiner Sicht müssen die Daten, die der Patient eingibt, aus Validitätsgründen klar von denen durch Ärzte und andere Medizinischen Fachberufe eingestellten zu unterscheiden sein. Der Patient darf Daten, die nicht von ihm selbst eingestellt wurden, nicht verändern, muss aber entscheiden können, wer welche Daten wann einsehen darf. Insofern besitzt er die Datenhoheit. Wichtig ist außerdem, dass medizinische Dokumente in der endgültigen Version der ePA in einem einheitlichen Format indiziert und damit einfach und sinnvoll durchsuchbar sind. Damit müssen wir endgültig von der digitalen 'Alditüte' wegkommen."Dr. Edgar Pinkowski Präsident der Landesärztekammer Hessen Foto: Katarina Ivanisevic
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"Die elektronische Gesundheitsakte braucht vor allem höchsten datenschutzrechtlichen Standard und die Möglichkeit für die Patientinnen und Patienten, selbst bestimmen zu können, welche gespeicherten Daten für welche Personen einsehbar sind.“
MdL Christiane Böhm DIE LINKE
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"Erstens: Die eGA wird nur dann gesellschaftlich akzeptiert werden, wenn sie freiwillig ist. Patienten die sie nicht wollen, müssen sie ablehnen dürfen. Zweitens: Der Patient muss Herr seiner Daten sein: was in der eGA steht, darf er entscheiden. Die Sorgen vor Datenmissbrauch ist berechtigt; kein System ist 100% sicher. Also muss der Betroffene selbst entscheiden dürfen, ob er seine HIV-Erkrankung oder seine psychischen Erkrankungen in einer Akte stehen haben will. Die Vorteile einer eGA überwiegen für mich dennoch: Teure Diagnostik muss nicht wiederholt werden. Falschmedikation kann reduziert werden."MdL Marcus Bocklet, Bündnis 90/Die Grünen