Dresden, 31. März 2023. Im Februar des Jahres wurden in Sachsen 88 Prozent (1.244) der Heil- und Kostenpläne (HKP) für die Beantragung von Zahnersatz und Zahnkronen bei der Techniker Krankenkasse (TK) elektronisch übermittelt. Bei dem deutlich einfacheren und kürzeren Antragsverfahren, was seit Jahresbeginn für zahnärztliche Praxen verpflichtend ist, sendet die Praxis den HKP digital an die TK. Die Rückmeldung an die Zahnärztin oder den Zahnarzt erfolgt in den meisten Fällen innerhalb eines Werktages. "Für uns ist diese digitale Bearbeitung auch in unseren Kundenberatungen spürbar. Nur in seltenen Fällen kommt noch jemand direkt zu uns, weil vielleicht noch ein vergessener Bonus nachgetragen oder ein Härtefall geprüft werden muss. Auf jeden Fall erspart das neue Verfahren den Versicherten Zeit und Wege. Es kann schneller mit der Zahnbehandlung losgehen," freut sich Alexander Krauß, Leiter der TK-Landesvertretung Sachsen. 

Anträge auf Zahnersatz und Zahnkronen

Für kieferorthopädische Behandlungen liegt die elektronische Übermittlung des Behandlungsplans bei der TK in Sachsen bei 93 Prozent (68). Bei der TK gehen jedes Jahr mehr als eine Million Anträge auf Zahnersatz und Zahnkronen sowie kieferorthopädische Behandlungen ein. Die TK ist mit mehr als 11 Millionen Versicherten Deutschlands größte gesetzliche Krankenkasse.