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Onlinebehandlungen fest integrieren
Digitale Versorgungsangebote sind - auch durch die Pandemie verstärkt - immer gefragter. Es ist an der Zeit, dass sie auch in Sachen Vergütung und Bedarfsplanung vom Sonder- zum Normalfall werden.
Digitale Versorgungsangebote nehmen zu: Der TK-Meinungspuls 2021 zeigt, dass die Menschen in Deutschland beispielsweise Videosprechstunden gegenüber sehr offen sind. Zwar hat die Mehrheit diese noch nicht genutzt, aber 72 Prozent der "Unerfahrenen" können sich vorstellen, dieses Format auszuprobieren. Während der Pandemie stieg zudem die Nutzung der Video-Sprechstunden stark an.
Um die telemedizinische Versorgung weiter zu fördern, muss sie besser in die ambulante Versorgung integriert werden - vor allem für strukturschwache Regionen ergeben sich hier Chancen. Das erfordert Veränderungen in Bedarfsplanung und Zulassungsrecht.
Offenheit für ärztliche Video-Sprechstunden
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72 Prozent der unerfahrenen Befragten stehen einer Nutzung von ärztlichen Video-Sprechstunden grundsätzlich offen gegenüber, zeigt der TK-Meinungspuls 2021.
Karen Walkenhorst, Mitglied des Vorstands
Digitale Versorgungsleistungen mitdenken
Obwohl digitale Versorgungsangebote von Patientinnen und Patienten verstärkt nachgefragt und von immer mehr Leistungserbringern angeboten werden, behandelt sie das Gesetz als Ausnahmen bzw. Sonder- oder Zusatzleistung. Digitale Versorgungsleistungen müssen jedoch sinnvoll in die ambulanten Strukturen integriert werden.
Das Ziel analoge und digitale Behandlungen gleichzustellen, muss weiter verfolgt werden. Dafür bedarf es Anpassungen im allgemeinen Regelrahmen: Bedarfsplanungs- wie Zulassungsrecht muss auf die besonderen Erfordernisse der digitalen Behandlungsmöglichkeiten hin überdacht und angepasst werden.
Konsequenterweise müssen dann auch die Verordnungen, Rezepte und Bescheinigungen digital abgebildet werden.
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Gesundheitspolitik: Weichen stellen
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