Rheinland-Pfalz: TK-Landeschef fordert mehr Telemedizin für das Flächenland
Pressemitteilung aus Rheinland-Pfalz
Mainz, 27. Juni 2022. Personelle Ressourcen in der Gesundheitsversorgung sind ein zunehmend rares Gut. Gleichzeitig steht die Gesetzliche Krankenversicherung aufgrund teurer Gesetzgebungsprozesse vor großen finanziellen Herausforderungen. Insbesondere für ländliche und strukturschwache Regionen gilt es daher, innovative Antworten zu finden. Diese sollen künftig dabei unterstützen, die medizinische Versorgung weiterhin auf hohem Niveau sicherzustellen.
Der rheinland-pfälzische Landesvertretungsleiter der Techniker Krankenkasse (TK) Jörn Simon fordert angesichts einer immer älter werdenden Bevölkerung und abnehmender ärztlicher Behandlungszeit, die Weiterentwicklung telemedizinischer Angebote stärker zu forcieren. "Besonders in Gebieten, die von Unterversorgung bedroht sind, würde der Ausbau von Videosprechstunden eine enorme Entlastung für Arzt und Patient darstellen", ist Simon überzeugt. "Selbstverständlich ist es ein gutes und nachvollziehbares Anliegen der Ärztin oder des Arztes, die Patienten persönlich zu sehen und deren Behandlung in Präsenz zu besprechen. Gleichwohl könnte eine Rücksprache per Videotelefonie so manchen Hausbesuch überflüssig machen und so eine immense Zeitersparnis für Arzt und Patient ermöglichen", gibt Simon zu bedenken.
Auch das Pilotprojekt Telemedizin-Assistenz (TMA) Rheinland-Pfalz, welches im September des vergangenen Jahres in vier rheinland-pfälzischen Regionen startete, verfolge das Ziel, ärztliche Entlastungsmöglichkeiten, mittels moderner Technik, zu erproben und zu prüfen, welche Tätigkeiten sich an nicht-ärztliche Telemedizinassistenten- und -assistentinnen delegieren ließen, so Simon.
Telemedizin gleichsetzen
Aufgrund solcher Möglichkeiten sollte telemedizinische ärztliche Leistungserbringung im ambulanten Bereich, jener in Präsenz gleichgesetzt werden, ist der TK-Landeschef überzeugt. Voraussetzung hierfür sei allerdings, dass der Bewertungsausschuss für alle telemedizinisch erbringbaren Leistungen im niedergelassenen Sektor, eine Vergütungsregelung trifft. "Seit 2022 dürfen bis zu 30 Prozent der vertragsärztlichen Leistungen in einer Arztpraxis telemedizinisch erbracht werden. Ziel sollte sein, dass dieser Anteil weiter steigt - insbesondere in Regionen, in denen eine Unterversorgung festgestellt wurde oder droht", so Simon. Diese Art der Leistungserbringung müsse in der Folge auch in der Bedarfsplanung berücksichtigt werden, ergänzt der TK-Landesvertretungsleiter.
Verbindliche Regelungen notwendig
Analog zur ambulanten Versorgung sollte die Anwendung telemedizinischer Lösungen auch im stationären Bereich verbindlich geregelt werden. "Spätestens seit Eintritt der Pandemie besteht Konsens darüber, dass digitale Angebote zur ärztlichen Leistungserbringung nicht nur maßgeblich dabei unterstützt haben, die Gesundheitsversorgung aufrecht zu halten, sondern auch das Risiko von Infektionen verringert haben. Dieses telemedizinische Potential müssen wir stärker ausschöpfen", betont Simon.