TK-Position zum GKV-Finanzierungsgesetz
Position
Mit dem Gesetzentwurf zur finanziellen Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-FinStG) will die Koalition das für 2023 erwartete Defizit von mindestens 17 Mrd. Euro ausgleichen.

Dafür wird erneut auf die Reserven der Krankenkassen und die Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds zurückgegriffen. Allerdings beheben die geplanten Maßnahmen nicht die strukturellen Ursachen der Finanzlücke. Vielmehr verschiebt die Koalition die Lösung der bekannten Probleme der GKV-Finanzierung auf dem Rücken der Beitragszahlenden um ein weiteres Jahr nach hinten.
Überproportionale Belastung der Beitragszahlenden
Ein Großteil der vorgestellten Maßnahmen geht zu Lasten der Beitragszahlenden: Mehr als zwölf Mrd. Euro des Defizits sollen vollständig von den Beitragszahlenden finanziert werden. Diese werden somit überproportional herangezogen. Vor dem Hintergrund der hauptsächlich von der Politik verursachten Finanzierungslücke fällt der zusätzliche und einmalige Bundeszuschuss in Höhe von zwei Mrd. Euro viel zu gering aus.
GKV-Finanzlücke 2023
Für eine zukunftsfähige Finanzierung von Gesundheit braucht es aus Sicht der TK dringend sinnvolle Strukturreformen und eine nachhaltige Ausgabendämpfung. Dazu gehört etwa eine Anhebung der Finanzierung der Beiträge für Alg-II-Empfänger, die Anwendung des geminderten Mehrwertsteuersatzes auf Arzneimittel sowie ein konsequenterer Reformschritt beim AMNOG-Verfahren.