Aktuelles Sachverständigen-Gutachten: Daten helfen heilen
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Welche strategischen Schritte für ein digitalbasiertes, dynamisch lernendes Gesundheitssystem nötig sind, hat der Sachverständigenrat Gesundheit (SVR) in seinem aktuellen Gutachten "Digitalisierung für Gesundheit - Ziele und Rahmenbedingungen eines dynamisch lernenden Gesundheitssystems" analysiert: Auf dem Weg dahin gilt es, strukturelle, informationstechnologische, organisatorische und rechtliche Fragen zu lösen - und den Umgang mit Daten grundsätzlich zu hinterfragen.

Ein zentrales Ergebnis des im März 2021 veröffentlichten Gutachtens ist: Würden die Chancen der Digitalisierung im Gesundheitswesen verantwortlich und sinnvoll genutzt, könnten das Leben und die Gesundheit der Menschen in Deutschland besser geschützt werden.
"Die Chancen, die die Nutzung digitaler Gesundheitsdaten für den Schutz von Leben und Gesundheit der Menschen eröffnet, überwiegen bei weitem die Risiken. Es wäre fahrlässig und ethisch bedenklich, diese Chancen nicht zu nutzen", analysieren die Expertinnen und Experten.
Zusätzlich zeigen die Autorinnen und Autoren anhand von Beispielen auf, wie die Patientinnen und Patienten in Deutschland von einer entsprechenden Technologie- und Datennutzung während der Pandemie hätten profitieren könnten. So hätten vorhandene Daten - etwa über die Verbreitung von Risikofaktoren im Rahmen der Pandemiebewältigung - wichtige Hinweise gegeben. Möglichkeiten des Telemonitorings etwa hätten Praxen und Kliniken entlasten und das Ansteckungsrisiko reduzieren können.
Gesundheitsdaten: sinnvoll nutzen und so gut wie möglich schützen
Die Expertinnen und Experten betonen den notwendigen besonderen Schutz sensibler Gesundheitsdaten. Gleichzeitig berge eine kluge und verantwortungsvolle Datennutzung große Chancen: Verantwortlich Daten zu teilen heißt, besser heilen zu können - durch gezieltere Forschung und optimal vernetzte Gesundheitsversorgung, so ein weiteres Fazit des Gutachtens.
Dies betreffe neben primär zu wissenschaftlichen Zwecken erhobenen Studiendaten auch im Rahmen der gesundheitlichen Versorgung erhobene Daten, die für eine Verbesserung der Behandlung und Gesundheitsversorgung nutzenstiftend verwendet werden.
Um die sensiblen Daten entsprechend zu schützen, seien neben bestehenden gesetzlichen Verschwiegenheitspflichten auch "informationstechnische Vorkehrungen sowie entsprechende Sorgfalt und Eigenverantwortung gefordert, um mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln die Selbstbestimmung der Menschen über ihre Privatsphäre zu gewährleisten."
Voraussetzungen für Daten
Allerdings bedürfe es dafür vollständige und in definierter Qualität vorhandene Daten, die verknüpfbar sein müssten. Hierfür seien strategische Entscheidungen und Schritte wichtig. Es sei notwendig, die Verknüpfung von Daten verschiedener Quellen zu regeln.
Das vollständige Gutachten und weitere Informationen finden Sie bei SVR Gesundheit.
Blogbeitrag:
Interview mit Prof. Dr. Ferdinand Gerlach
Vorsitzender des Sachverständigenrates (SVR) Gesundheit