Position aus Bayern
Die praktische Umsetzung wirft noch jede Menge Fragen auf.
Das Bundesgesundheitsministerium hat im Rahmen der Beratungen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur sektorenübergreifenden Versorgung einen ersten Entwurf zur Reform der Notfallversorgung vorgelegt und die Länder zu einer Diskussionsrunde am 14. August eingeladen. Christian Bredl kommentiert den Vorschlag aus bayerischer Sicht.

Im Bereich der Notfallversorgung wird seit Jahren eine Fehlsteuerung zu Lasten der Notaufnahmen der Krankenhäuser diskutiert. Wir begrüßen daher, dass sich das Bundesgesundheitsministerium gemeinsam mit den Ländern um eine integrierte Notfallversorgung in Deutschland kümmert.
Unter allen Beteiligten herrscht Einigkeit, dass eine vernünftige Ausgestaltung der zukünftigen Notfallversorgung nur gemeinsam gelingt. Die bisherige sektorale Trennung wirkte dabei eher wie ein Hemmschuh. Die Notfallversorgung durch Gemeinsame Notfallleitstellen (GNL) bzw. in Integrierten Notfallzentren (INZ) sicherzustellen, finden wir daher grundsätzlich sinnvoll.
GNL und INZ als erste Anlaufstelle
Die Errichtung von GNL zur medizinisch adäquaten Steuerung der Patientenströme und von INZ als erste Anlaufstelle im Notfall, ist ausgesprochen positiv zu bewerten, wenngleich die praktische Umsetzung noch jede Menge Fragen aufwirft.
Leiter der TK-Landesvertretung Bayern Gleiches gilt für den Einbezug bereits bestehender Portalpraxen. In Bayern existieren mehr als 100 solcher Bereitschaftspraxen, die zwar an den Krankenhäusern angesiedelt sind, aber derzeit noch parallel zu den Notaufnahmen im Krankenhaus betrieben werden. Diese nun in INZ umzuwandeln, wird eine spannende und schwierige Aufgabe werden. Der Vorteil in Bayern: Die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) und die bayerischen Krankenhäuser saßen bereits am Verhandlungstisch und haben den Aufbau der Bereitschaftsdienstpraxen gestaltet. Und diese Erfahrung sollten die Akteure nun nutzen und weiter ausbauen. Hinzu kommen neue Herausforderungen: Die INZ sollen beispielsweise rund um die Uhr erreichbar sein. Damit auch zur Öffnungszeit der vertragsärztlichen Praxen. Es besteht die Gefahr, dass Patienten generell die INZ als erste Anlaufstelle wählen und es dadurch zu Leistungsverlagerungen kommt. Sehr viel hängt dann von der tatsächlichen Umsteuerung bzw. dem Steuerungswillen der Notfallzentren in die vertragsärztliche Versorgung ab. Die Frage ist auch, ob im Rahmen der Bedarfsplanung die Standorte der INZ nun auch für Bayern neu diskutiert werden oder sogar weitere Standorte aufgebaut werden müssen. Ganz zu schweigen von der möglichen Schließung von Praxen, die sich nicht bewährt haben oder die an Kliniken angesiedelt sind, die nicht mehr an der Notfallversorgung teilnehmen sollen. Die Krankenhausplanung der INZ ist an den G-BA-Beschluss zu den Notfallstufen gekoppelt. Daran sollte sich auch der Freistaat Bayern strikt halten. Hinzu kommt die Kostenfrage: Sowohl die Leistungen der GNL als auch die INZ-Leistungen sollen von den Krankenkassen extrabudgetär vergütet werden. Nicht nur aufgrund der befürchteten Leistungsverlagerungen wird es daher zu spürbaren Mehrausgaben für die Gesetzliche Krankenversicherung kommen. Insgesamt sollte man daher die Kostenentwicklung im Auge behalten.
Christian Bredl
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KVB und Kliniken haben bereits verhandelt
Neue Standorte laut Bedarfsplanung?
Kostenfrage ungeklärt