TK: Die TK unterstützt die Weiterentwicklung der Ambulantisierung. Damit die Versorgungssicherheit im ländlichen Raum gewährleistet ist, könnten sog. Regionale Gesundheitszentren (kurz: RGZs) zukunftsweisend sein, in denen die Notfallversorgung, ambulante sowie stationäre Leistungserbringung erfolgen könnte. Wie sehen Sie solche Modelle für Rheinland-Pfalz?

Minister Clemens Hoch: Sektorenübergreifende Modelle können in Zukunft eine tragende Rolle bei der Gesundheitsversorgung gerade im ländlichen Raum übernehmen und eine Versorgung anbieten, bei der die Bedürfnisse der Patientinnen und Patienten im Mittelpunkt stehen. Dabei geht es insbesondere darum, an kleinen ländlichen Krankenhausstandorten auch künftig eine wohnortnahe, wirtschaftlich tragfähige und auch für Fachpersonal attraktive Versorgung anzubieten.

Clemens Hoch

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Rheinland-Pfälzischer Minister für Wissenschaft und Gesundheit

Ich kann mir das zum einen als praxisgestütztes Modell der intersektoralen Gesundheitsversorgung vorstellen, falls ein Träger einen Krankenhausstandort nicht weiter betreiben kann und die stationäre Versorgung in der betreffenden Region gleichwohl sichergestellt ist. Dann könnte am selben Standort gemeinsam mit niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten ein neues Gesundheitszentrum entwickelt werden. Oder zum anderen als klinikgestütztes Modell, bei dem sich das Krankenhaus mit größeren Partnerhäusern vernetzt und vor Ort verschiedene ambulante Angebote angegliedert werden - von der Hausarztpraxis über moderne Pflegeangebote bis hin zur Physiotherapie. In jedem Fall bleibt es ein starker Gesundheitsstandort, auf den die Menschen in der Region weiter vertrauen können. 

TK: Laut Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung, könnten 25 Prozent der stationär behandelten Patienten zu Hause übernachten. Um Personal und Kosten zu sparen, empfiehlt sie daher, den Kliniken sogenannte Tagesbehandlungen zu ermöglichen. Krankenkassen - auch die TK - sehen dies mit Skepsis, denn bei stationär erbrachten Leistungen ohne Übernachtung handle es sich nicht um eine Ambulantisierung oder eine echte Reform. Wie bewerten Sie die Empfehlung?

Ziel ist es, Entlastung für alle Krankenhäuser sowie deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu schaffen. Clemens Hoch, Minister für Wissenschaft und Gesundheit in Reinland-Pfalz

Hoch: Zunächst ist zu beachten, dass es sich hierbei lediglich um eine kurzfristige Lockerung der Abrechnungsbedingungen handelt. Zielrichtung der Reformkommission ist es, kurzfristig, spätestens zum 1. Januar 2023, Entlastung für alle Krankenhäuser sowie deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu schaffen, ohne Leistungen für die Patientinnen und Patienten einzuschränken oder die Behandlungsqualität zu vermindern. Zusätzliche Ausgaben im Gesundheitswesen sollen vermieden und nach Möglichkeit Einsparungen erzielt werden. 

Dazu empfiehlt die Regierungskommission in einem ersten Reformschritt den Krankenhäusern pauschal zu gestatteten, im Einvernehmen mit der Patientin bzw. dem Patienten geeignete, bislang rund um die Uhr durchgeführte Behandlungen als Tagesbehandlungen durchzuführen. 
In einem zweiten, noch später von der Regierungskommission zu konkretisierenden Reformschritt sollen hierfür geeignete Behandlungen dafür geöffnet werden, dass sie bei identischer Vergütung und unter Beachtung festzulegender Qualitätsstandards auch im vertragsärztlichen Bereich durchgeführt werden können. Um Missbrauch zu vermeiden, wurden von der Regierungskommission bestimmte Leistungen ausgenommen.

Man muss sich hier auch von den bisher üblichen Begrifflichkeiten lösen - diese Art der Behandlung, die nur auf Wunsch der Patientin oder des Patienten möglich ist, stellt eine komplett neue Behandlungsalternative dar. Sie passt daher nicht unter die altbekannten Behandlungsformen nach dem Sozialgesetzbuch. Das Bundesministerium für Gesundheit schlägt hierzu den neuen Begriff der "Krankenhaustagebehandlung" vor, auch um diese Behandlungsart deutlich von den bisherigen Behandlungsmöglichkeiten abzugrenzen. 

Die Bedenken und die Kritik der Kostenträger sind mir bekannt. Ich sehe jedoch in dem Vorschlag grundsätzlich eine gute Möglichkeit, um eine kurzfristige Entlastung für den Gesundheitssektor zu schaffen. Es ist ein mutiger Weg, den die Regierungskommission hier vorschlägt und es wird sich zeigen, ob dieser Weg in der Praxis angenommen wird. 
Gerade bei Behandlungen, die nur deswegen vollstationär erbracht werden, weil es vielleicht gar keine ambulante Abrechnungsmöglichkeit gibt, stellt dies eine gute Möglichkeit für die Krankenhäuser, aber auch für die Patientinnen und Patienten dar. Es hat sich zudem gezeigt, dass viele lieber nach der Behandlung in das häusliche Umfeld zurückkehren möchten, sofern die Art der Behandlung und der Gesundheitszustand es erlauben. Diese Patientinnen und Patienten hätten nun die Möglichkeit dazu.

In ländlich geprägten Regionen dürfte der Transport bzw. ein längerer Anfahrtsweg der Patientinnen und Patienten ein Hindernis darstellen. Clemens Hoch, Clemens Hoch, Minister für Wissenschaft und Gesundheit in Reinland-Pfalz

Es ist auch gut vorstellbar, dass die Krankenhäuser für diese Patientinnen und Patienten eine Transportmöglichkeit anbieten werden, wenn sie verstärkt von dieser Möglichkeit der Behandlung Gebrauch machen wollen. Denn gerade in ländlich geprägten Regionen dürfte der Transport bzw. ein längerer Anfahrtsweg der Patientinnen und Patienten ein Hindernis darstellen, um diese Behandlungsalternative nutzen zu können.  

Diese Form der Behandlung kann sicherlich auch eine Entlastung der Krankenhäuser darstellen, bei derzeit extremen Fachkräftemangel. Es darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass dennoch eine gewisse Mindestausstattung an Personal immer vorzuhalten ist, da diese Behandlungsform vom Patientenwillen abhängig ist. Eine Lösung für strukturelle Defizite eines Standortes ist hiermit nicht verbunden, da die Ressourcen dementsprechend unabhängig von der Nutzung vorzuhalten wären. Wir brauchen daher dringend ein Finanzierungssystem, dass die tatsächlichen Kosten der notwendigen Vorhaltungen der Krankenhäuser berücksichtigt.

TK: Auch nach der jüngsten Verlautbarung dieser Regierungskommission gibt es keinen echten "neuen Weg". Nach wie vor gibt es zu viele Betten, Häuser und zu wenig Pflegepersonal. Zudem werden immer öfter Forderungen nach einer Reform der Krankenhausplanung laut. Auf welcher Ebene wäre Ihres Erachtens nach letztere sinnvoll?

Hoch: Die Krankenhausplanung ist bei den Ländern in guten Händen und dort soll sie auch bleiben. Wir erleben oft genug, dass auf Bundesebene, zum Beispiel bei Beschlüssen des Gemeinsamen Bundesausschusses, regionalen Gegebenheiten nicht in ausreichendem Maße Rechnung getragen wird. In den Bund-Länder-Gesprächen zur Krankenhausreform werden wir sicherlich eruieren, inwieweit die Länder gemeinsame Leitplanken einziehen können; im Kern muss die verfassungsrechtlich verankerte Kompetenz der Länder für die Krankenhausplanung aber unangetastet bleiben.

Das bedeutet selbstverständlich nicht, dass die Krankenhausstrukturen konserviert werden. Im Gegenteil, das Gesundheitsministerium ist an vielen Stellen im Land in Gesprächen, mit dem Ziel, die Versorgungsstrukturen sinnvoll weiterzuentwickeln, um den zweifellos vorhandenen personellen und finanziellen Herausforderungen Rechnung zu tragen. Über den Krankenhausstrukturfonds sind hierbei teilweise auch die Krankenkassen unmittelbar einbezogen.

TK: Auf Basis des Krankenhauszukunftsgesetzes (KHZG) möchte die Bundesregierung die Digitalisierung der Kliniken fördern. Auch in Rheinland-Pfalz sind bereits Förderbescheide verteilt worden. Wie bewerten Sie diese? Sind "echte" Innovationen darunter?

Hervorzuheben ist auch die Kooperation unterschiedlicher Träger bei der Umsetzung innovativer Maßnahmen. Clemens Hoch, Clemens Hoch, Minister für Wissenschaft und Gesundheit in Reinland-Pfalz

Hoch: In Rheinland-Pfalz sind sogar bereits 241 und somit nahezu alle Förderbescheide verteilt worden. Das MWG rechnet insgesamt mit 243 Bewilligungen. Unter diesen rund 240 Maßnahmen verbergen sich viele innovative Projekte. Alleine schon der digitale Austausch von Behandlungsunterlagen zwischen Patienten, vorgelagerten Leistungserbringern und Krankenhaus bereits vor Beginn der Behandlung ist eine erstrebenswerte Neuerung. Hervorzuheben ist auch die Kooperation unterschiedlicher Träger bei der Umsetzung innovativer Maßnahmen, wie beispielsweise bei einem gemeinsamen digitalen Medikationsmanagement. Obwohl viele der Digitalisierungsprojekte innovativ sind, lassen die Vorgaben der Krankenhausstrukturfondsverordnung sowie der Fördermittelrichtlinien wenig Spielraum für Projekte mit Alleinstellungsmerkmalen.

Die eng gesteckten MUSS-Kriterien sind verpflichtend umzusetzen, weshalb deren Erfüllung oft Vorrang genießt. Daher ähneln sich viele Projekte landes- und auch bundesweit. Der Krankenhauszukunftsfonds schafft damit ein einheitliches Mindestmaß an Digitalisierung der Krankenhäuser und das wiederum bildet den Grundstein für hoch innovative, individuelle Digitalisierungsprojekte.

Sehr erfreulich ist zudem, dass über 15 Prozent aller Anträge in Rheinland-Pfalz den Fördertatbestand IT-Sicherheit betreffen. Dies zeugt von einem hohen Bewusstsein der rheinland-pfälzischen Krankenhäuser für dieses Thema. Die Landesregierung hatte sich bereits im Rahmen des Krankenhausstrukturfonds II auf Bundesebene dafür eingesetzt, dass auch kleinere Krankenhäuser, die nicht unter die KRITIS-Verordnung fallen, Fördermittel hierfür erhalten können.

Zur Person

Clemens Hoch (SPD) bekleidet seit dem 18. Mai 2021 das Amt als Minister für Wissenschaft und Gesundheit des Landes Rheinland-Pfalz. Zuvor war er sieben Jahre als Chef der Staatskanzlei unter Ministerpräsidentin Malu Dreyer tätig. Der gebürtige Andernacher absolvierte an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität in Bonn ein Studium der Rechtswissenschaften und arbeitete bis 2013 in einer Kanzlei. Der 44-järhige ist verheiratet mit der Architektin Sandra Hoch; das Paar hat drei Kinder.