Die neue saarländische Regierung um Ministerpräsidentin Anke Rehlinger und Dr. Magnus Jung, Minister für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit, ist seit Ende April im Amt. Im Interview unseres TK spezials erklärt Dr. Jung unter anderem, welche Ziele er hat und welche Probleme er prioritär angehen möchte. Einige Themen, wie zum Beispiel die Finanzierung der Krankenhäuser, werden allerdings nicht auf Landesebene entschieden, sondern im Bund. Daher möchte ich in meinem Standpunkt die Brücke zur Bundesebene, dem Koalitionsvertrag der Ampelregierung und dem Versorgungskonzept 2025 der TK schlagen.

Stefan Groh

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Leiter der TK-Landesvertretung Saarland

Eine wichtige Aufgabe für den neuen Minister ist in der laufenden Legislaturperiode die aktive Gestaltung der Krankenhauslandschaft im Saarland. Hier besteht seit Jahren ein Reformbedarf, der immer dringender wird - auch vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels. Doch diese Reform muss Hand in Hand gehen mit einer Umstrukturierung der Klinikfinanzierung auf Bundesebene. Dazu steht im Koalitionsvertrag: "Eine kurzfristig eingesetzte Regierungskommission (…) legt Empfehlungen für eine Weiterentwicklung der Krankenhausfinanzierung vor, die das bisherige System um ein nach Versorgungsstufen (Primär-, Grund-, Regel-, Maximalversorgung, Uniklinika) differenziertes System erlösunabhängiger Vorhaltepauschalen ergänzt." Aus Sicht der TK ist das ein guter Ansatz. Wichtig ist aber, dass nur Leistungen für Vorhaltekosten berücksichtigt werden, deren Bedarfsnotwendigkeit festgestellt wurde - egal ob Grund- oder Maximalversorger. Die DRG müssen dementsprechend angepasst werden, stellen aber noch immer die Finanzierung der reinen Behandlungskosten dar.

Auch ein Pflegepersonal-Bemessungsinstrument soll auf Bundeseben entwickelt und eingeführt werden, was dann auch Auswirkungen auf die Kliniken im Saarland hätte. Aus unserer Sicht ist die geplante Einführung der Pflegepersonalregelung 2.0 als Übergangslösung nicht nötig, denn die Selbstverwaltung hat bis 2024 den Auftrag, ein solches Instrument zu entwickeln. Außerdem werden bereits seit 2020 alle vorhandenen Pflegekräfte in voller Höhe finanziert.

Mit Hybrid-DRG zum Wettbewerb auf Augenhöhe

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die sektorübergreifende Versorgung. Bereits seit Jahren wird diese gefordert oder in Pilotprojekten getestet - bisher ohne entscheidenden Durchbruch. Das möchte die Ampelregierung in dieser Legislaturperiode angehen, wovon auch das Saarland profitieren würde. Um die Ambulantisierung zu fördern, soll eine sektorengleiche Vergütung durch Hybrid-DRG erfolgen. Das können wir als TK nur begrüßen! Voraussetzung ist eine gesetzlich fixierte Definition der entsprechenden Leistungskomplexe und Behandlungen sowie eine vom Ort der Erbringung entkoppelte Vergütung. Werden bei der Harmonisierung der finanziellen Anreize die Rahmenbedingungen entsprechend angepasst und funktionierende Qualitätssicherungssysteme etabliert, kann ein Wettbewerb auf Augenhöhe um die beste Versorgung an dem am besten geeigneten Behandlungsort entstehen. Auch im Saarland wäre das ein wichtiger Schritt zur wirtschaftlichen Sicherung der medizinischen Behandlung.